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Konflikt um neue Radregelungen im Landkreis Miesbach spitzt sich zu

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Konflikt um neue Radregelungen im Landkreis Miesbach spitzt sich zu Günter Scholz

1,5 Meter Regel

Im Landkreis Miesbach sorgt die geplante Neufassung mehrerer Landschaftsschutzgebietsverordnungen aktuell für Diskussionen. Betroffen sind unter anderem die Regionen rund um Schliersee, Tegernsee und Spitzingsee. Im Zentrum der Debatte steht eine mögliche Einschränkung des Radfahrens, die vor allem Mountainbiker treffen würde.

Kern der neuen Entwürfe ist eine Beschränkung des Radfahrens auf Alm und Forstwege mit einer Mindestbreite von 1,5 Metern. Schmalere Wege sollen nur noch befahren werden dürfen, wenn sie explizit freigegeben sind. Da es im Landkreis bislang nur wenige ausgewiesene Mountainbike Strecken gibt, würde diese Regelung große Teile des bestehenden Wegenetzes de facto ausschließen.

Die Verbände Deutsche Initiative Mountainbike, Deutscher Alpenverein und Bayerischer Radsportverband sprechen sich klar gegen diese Pläne aus. Sie kritisieren insbesondere pauschale Einschränkungen und sehen darin keine geeignete Lösung für naturverträgliche Nutzung. Aus ihrer Sicht fehlt es zudem an nachvollziehbaren Begründungen für die geplanten Maßnahmen.

Zwar wurde ein ursprünglich angedachtes generelles Verbot auf schmalen Wegen nach zahlreichen Einwänden zunächst zurückgenommen. Dennoch bleibt die Regelung weiterhin im Raum. Sollte es bis April 2027 keine Einigung über eine Zonierung geben, würde automatisch ein Verbot für Wege unter 1,5 Metern Breite in mehreren Schutzgebieten greifen.

Die Verbände sehen darin ein problematisches Signal. Sie bemängeln, dass Mountainbiker bislang kaum in den Abstimmungsprozess einbezogen wurden und kritisieren den wachsenden bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig betonen sie ihre grundsätzliche Bereitschaft, an nachhaltigen Lösungen mitzuwirken und Naturschutzmaßnahmen aktiv zu unterstützen.

Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Gleichbehandlung verschiedener Nutzergruppen. Einschränkungen, die ausschließlich Radfahrer betreffen, werden als unverhältnismäßig bewertet. Auch der Zusammenhang zwischen illegalem Trailbau und den geplanten Regelungen wird von den Verbänden in Frage gestellt. Statt Verbote auszuweiten, plädieren sie für den Ausbau legaler und attraktiver Angebote.

Mit der zweiten Auslegung der Verordnungsentwürfe rufen die Verbände betroffene Mountainbiker erneut dazu auf, sich aktiv einzubringen und Stellungnahmen einzureichen. Ziel bleibt es, gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu finden, die sowohl den Anforderungen des Naturschutzes als auch den Interessen der Nutzer gerecht werden.

Mehr Infos: www.dimb.de

Letzte Änderung amMittwoch, 29 April 2026 10:24

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